Die Grundstücke Nr. 37-39 können nach dem Bebauungsplan auch mit Doppelhaushälften bebaut werden. Allerdings: Alle Doppelhausgrundstücke werden nur paarweise verkauft. (Stand 30.08.2019)
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan
Kontakt & Hilfe

Willi Pfennigs
Tel.: 02451 - 628 6820
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